Holmer Hafen
Der Holm, dänisch für Insel, ist eng mit der Fischerei verbunden. Früher hatten die Holmer Fischer das verbriefte Recht auf der ganzen Schlei frei zu fischen und an Land ihre Netze zum Trocknen ausspannen, soweit sie mit der Ruderpinne vom Schiffe aus werfen konnten (Schlei-Privileg oder Schleibrief, 1480 von König Christian I. von Dänemark erlassen).
Auch heute noch gibt es vier Familien, die noch vom Fischfang leben und im Holmer Hafen ihre Boote und die Netzte liegen haben. Der Holmer Fischerhafen ist seit 2020 ein offizielles Betriebsgelände und damit ist das Betreten für Unbefugte verboten. Den besten Blick auf den Holmer Fischerhafen hat man von der kleinen Plattform am unteren Ende des "Fuß am Holm".
Schlüsselwörter:
Schleswig
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54.511597,9.575817
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